
Kahlschlag am ehemaligen Sozialgericht
in der Nienburger Straße/Ecke Callinstraße
So sah es vorher aus
Von der ersten Kiefer steht nur noch der Stamm da |
Die zweite Kiefer wird entastet |
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und eine ca 200 Jahre alte Eibe abgesägt |
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Danach wird die "Grünmasse" abgefahren |
Nun ist die kahle Fassade übrig geblieben!
Anmerkung zu der Fällungsaktion:
Am Mittwoch, 27.12.00 (also am 1. Werktag nach Weihnachten, als
viele Bürger verreist oder anderweitig beschäftigt waren!)
wurden die Bäume am ehemaligen Sozialgericht gefällt.
Ich hatte Zweifel an der Genehmigung, da ich 3 Tage vor Weihnachten
noch beim Umweltamt war und von dem Fällungsantrag gehört hatte.
Zu dem Zeitpunkt war die Entscheidung noch offen.
Da die Gartenbaufirma keine Genehmigung vorweisen konnte und im Umweltamt
niemand zu erreichen war, rief ich die Polizei und bat um Überprüfung.
Daraufhin mußten die Holzfäller die Genehmigung aus Ronnenberg
holen, ehe sie weitermachen durften - was den Firmeninhaber ärgerte.
Die Polizeibeamten sagten ihm, das sei genauso, wie wenn er keinen
Führerschein bei sich hätte.
Dann müßte er ihn auch erst holen, ehe er weiterfahren dürfte.
Nachdem die Rechtmäßigkeit der Fällungsaktion festgestellt worden war, gingen die Arbeiten weiter. Ich benachrichtigte die Zeitung und es erschien ein sehr interessierter junger Journalist, der als erster Redakteur nach der Baumschutzsatzung fragte und den Paragraphen suchte, der diese Fällung erlaubt....
Am 4. Januar 2001 erschien dann ein Bericht in der HAZ-Stadtteilzeitung
Nord (mit Bild):
"Bäume weichen Baugerüst" .
Darin hieß es, daß die Bäume entfernt werden mußten,
um das Baugerüst für die Sanierung aufbauen zu können.
Das Umweltamt hätte die Abholzaktion genehmigt, da das Wurzelwerk
der Bäume das Gemäuer des Hauses gefährde.
Diese Begründung ist äußerst fragwürdig:
1. In der BSS war kein Passus zu finden, der die Fällung zum Zwecke
eines Gerüstbaues erlaubt.
2. Kiefern und Eiben greifen kein Mauerwerk an und die Birke stand
weit ab vom Haus.
Es macht einen unseriösen Eindruck, wenn ein "Fachamt" solche Begründungen abgibt!
Das denkmalgeschützte, sehr marode Gebäude war kurz vorher für 5 Millionen von einem Zahnarzt gekauft worden und es liegt nahe, daß ihn die alten Bäume störten!
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Im Gegensatz zu dieser Genehmigung wurde am 18.12.00 im Lokalteil der HAZ über eine Eiche berichtet, die nicht gefällt werden darf, obwohl Patienten in eine Arztpraxis stolpern und das Wasser in die Garage läuft!:
"Wenn eine Eiche zum Stolperstein wird...
Seit zwei Jahren bemüht sich ein Bürger vergeblich darum,
eine Eiche fällen zu dürfen - und bekommt allmählich Zweifel
am Sinn der BAUMSCHUTZSATZUNG"
Anmerkung: Die Ablehnung wurde im Lokalteil
der HAZ dargestellt, während die großzügigen Fällungen
im (kleineren) Stadtteil-Anzeiger erschienen. Dieses habe ich mehrfach
beobachtet und mit dem Chefredakteur darüber korrespondiert.
Durch diese subjektive Art der Berichterstattung entsteht der Eindruck
in der Bevölkerung, daß die Baumschutzsatzung besonders streng
gehandhabt wird und die Bäume dadurch geschützt werden.
Das ist jedoch ein Trugschluß.
(Die betreffenden Zeitungsberichte darf ich leider nicht im
Internet veröffentlichen)
Siehe auch: Korrespondenz mit dem Chefredakteur
einer hannoverschen Zeitung