Vorschriften zum Schutz von Bäumen
Es gibt eine Reihe von Vorschriften zum Schutz von Bäumen - jedoch
werden sie nur ungenügend angewendet.
Hannover hat einige kommunale Vorschriften:
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Straßen- und Grünflächenordnung
(StraGrüO) - Verordnung
Über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt
Hannover
vom 23. April 1987
(Straßen- und Grünanlagenordnung, abgekürzt StrGrüO)
in der Fassung vom 14. Mai 1992
(Bekanntgemacht in Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover,
Nr. 16 vom 8. Juli 1992)
Die Baumschutzsatzung ist jedoch eher eine "Schikane
für die Bürger" und wird hauptsächlich für die
Genehmigung von privaten Fällungen verwendet - während sich die
Ämter und Behörden selbst weitgehend darüber hinwegsetzen.
Darüberhinaus gibt es Bauvorschriften, nach denen die Schädigung
von Bäumen verboten ist.
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Richtlinien zum Schutz von Bäumen
und Großgehölzen in der Landeshauptstadt, eine Zusammenfassung
der BSS, der RAS-LG4 und der DIN 18920. (1992)
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DIN 18920: Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen
bei Baumaßnahmen (1973)
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RAS-LG 4 : Richtlinien für die
Anlage von Straßen - Landschaftsgestaltung - Schutz von Bäumen
und Sträuchern im Bereich von Baustellen (1986) - Neu:
RAS-LP
4 (ab Okt. 99)
Diese Vorschriften sollen theoretisch in allen öffentlichen Ausschreibungen
enthalten sein - Nach meiner Erfahrung wissen jedoch die wenigsten
Bauarbeiter vor Ort etwas davon!
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